Grundlegendes zu den Löschfristen bei der SCHUFA

Ein sauberes SCHUFA-Profil kann entscheidend sein, wenn Sie finanzielle Schritte unternehmen möchten, sei es für einen Kredit, einen Handyvertrag oder den Umzug in eine neue Wohnung. Negative SCHUFA-Vermerke können Ihre Kreditfähigkeit beeinträchtigen und die Wahrscheinlichkeit eines Vertragsabschlusses mindern. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die gesetzlich festgelegten Löschfristen für SCHUFA-Daten und wie Sie ungünstige Einträge unverzüglich entfernen können.

Was Sie über die SCHUFA wissen sollten

Die SCHUFA ist eine private Kreditauskunftei, die sich an rechtliche Bestimmungen hält. Sie hält sowohl positive als auch negative Informationen über Sie bereit. Mehr negative Vermerke bedeuten einen niedrigeren SCHUFA-Score. Falsche Einträge können umgehend korrigiert werden. Negative Vermerke können durch versäumte Zahlungen oder bei Zahlungsausfällen entstehen. Andere Vermerke können durch Kreditaufnahmen oder Vertragsabschlüsse entstehen.

Die Löschfristen der SCHUFA im Überblick

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten für SCHUFA-Daten bestimmte gesetzliche Lösch- bzw. Speicherfristen. Dies bedeutet, dass alte Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht dauerhaft in Ihrer SCHUFA-Auskunft erscheinen dürfen. Üblicherweise bleiben Einträge 3 Jahre gespeichert, wobei die Frist erst mit der Zahlung der offenen Forderung beginnt. Die Einträge werden automatisch entfernt, sobald Verpflichtungen erfüllt sind und Verträge ordnungsgemäß beendet werden. Informationen zu Girokonten und Kreditkarten werden gelöscht, sobald die SCHUFA darüber informiert wird, dass das Konto geschlossen wurde.

Die gängigen Löschfristen laut DSGVO sind:

  • Unverzügliche Löschung: Daten, die veraltet, unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten nach Beanstandung und Überprüfung der Einwände direkt gelöscht werden. Bei beglichenen Forderungen unter 1.000 Euro kann ebenfalls eine direkte Löschung angefordert werden.
  • Löschung nach 12 Monaten: Durchgeführte Kreditanfragen verschwinden genau nach 12 Monaten aus der Auskunft. Allerdings können Vertragspartner diese nur für 10 Monate einsehen. Zu viele Kreditanfragen können Ihren SCHUFA-Score negativ beeinflussen.
  • Löschung nach 3 Jahren: Nach Tilgung bleiben Kreditforderungen noch 3 Jahre gespeichert. Ebenso verhält es sich mit gelöschten Giro- und Kreditkartenkonten.
  • Löschung nach 10 Jahren: Informationen über eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung bleiben 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens bestehen. Bei einem 6-jährigen Insolvenzverfahren können die Daten somit bis zu 10 Jahre in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen.

Wichtiger Hinweis

Bestimmte Ereignisse können Ihren SCHUFA-Score erheblich negativ beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Mahnbescheide, Insolvenzanträge, abgebrochene Kredite und Einträge in Schuldnerverzeichnissen. Bei umstrittenen Forderungen ist ein SCHUFA-Eintrag unzulässig und muss umgehend entfernt werden.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass Sie Ihre SCHUFA-Auskunft regelmäßig prüfen und sich bei Unklarheiten oder falschen Einträgen an die SCHUFA wenden sollten. Die Kenntnis und das Verständnis Ihrer Finanzdaten können entscheidend sein, wenn es darum geht, finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"